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Allgemeine Geschäftsbedingungen der MMI GmbH für die Buchung von Qualifizierungen und Konferenzen

AGB Qualifizierungen, Konferenzen und Seminare

Allgemeine Geschäftsbedingungen der MMI GmbH für die Buchung von Qualifizierungen, Konferenzen und Seminaren

1. Geltungsbereich

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zur Teilnahme an Qualifizierungen, Konferenzen und Seminaren der MMI GmbH (im folgenden "MMI"). Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die gesamte gegenwärtige und zukünftige Geschäftsbeziehung zwischen MMI und dem Teilnehmer, auch wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.

1.2. Abweichenden oder ergänzenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Teilnehmers wird ausdrücklich widersprochen. Diese werden nur dann akzeptiert, wenn dies vorher schriftlich vereinbart wurde.

2. Anmeldung, Vertragsschluss

2.1. Die Anmeldung kann über Internet, Brief, Telefax oder E-Mail erfolgen. Dadurch ist die Anmeldung rechtsverbindlich und für 14 Tage bindend. Der Vertrag kommt durch Bestätigung von MMI zustande. 

2.2. Zur Teilnahme ist /sind ausschließlich die bei Anmeldung angegebene(n) natürliche(n) Person(en) berechtigt.

2.3. MMI legt bei Anmeldung, sofern noch nicht vorhanden bzw. dies nicht bei Anmeldung durch den Teilnehmer erfolgt, ein Benutzerkonto für jede angemeldete natürliche Person an, auf das über das Internet zugreifen kann.

3. Leistung

3.1. Der Teilnahmebetrag versteht sich pro natürliche Person und Veranstaltungstermin zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Er beinhaltet Tagungsunterlagen, Pausengetränke, Technik sowie die Veranstaltungsleitung. MMI behält sich vor, angekündigte Referenten durch andere zu ersetzen und notwendige Änderungen des Veranstaltungsprogramms unter Wahrung des Gesamtcharakters der Veranstaltung vorzunehmen.

3.2. MMI ist berechtigt, bis 5 Werktage (ohne Samstag) vor Beginn der Veranstaltung von dem Vertrag ohne Begründung zurückzutreten. Die Veranstaltungsgebühr wird in diesen Fällen erstattet. Ein Anspruch auf Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten ist ausgeschlossen, es sei denn, solche Kosten entstehen aufgrund grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verhaltens seitens MMI.

3.3. MMI ist berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten, wenn die Erbringung der geschuldeten Leistung infolge höherer Gewalt, wegen Verhinderung eines Referenten, wegen Störungen am Veranstaltungsort oder aufgrund zu geringer Teilnehmerzahl oder anderer vom MMI nicht zu vertretender Umstände unmöglich ist oder wird. Gleiches gilt für den Fall, dass MMI Kenntnis von einer wesentlichen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Teilnehmers, einem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen, der Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder der Ablehnung der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens erhält.

4. Fälligkeit, Aufrechnung

4.1. Der Teilnahmebetrag ist bei Erhalt der Rechnung fällig.

4.3. Der Teilnehmer kann nur mit rechtskräftig festgestellten oder von MMI schriftlich anerkannten Ansprüchen aufrechnen. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Teilnehmer nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

5. Rücktritt des Teilnehmers

5.1. Bei vorab erklärter bzw. tatsächlicher Nichtteilnahme eines Teilnehmers bzw. Stornierung werden Rücktrittskosten fällig. Sofern Veranstaltungen aus mehreren Modulen bestehen, d.h. einzelne Teile zu unterschiedlichen Daten durchgeführt werden, handelt es sich um eine einheitliche Veranstaltung im Sinne dieser AGB und Fristen für die Stornierung beziehen sich ausschließlich auf den Beginn der Veranstaltung, d.h. den ersten Tag des ersten Moduls.

Die Fristen und die Höhe dieser Rücktrittskosten sind von der Art der Veranstaltung abhängig und sind im Anhang dieser AGB aufgeführt.

5.2. Der Teilnehmer ist grundsätzlich berechtigt, den Nachweis zu führen, dass durch den Rücktritt kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

6. Urheberrechte

6.1. Sämtliche Tagungsunterlagen der Veranstaltungen sind urheberrechtlich geschützt. Den Teilnehmern wird ausschließlich ein nicht-exklusives, einfaches und nicht übertragbares Nutzungsrecht eingeräumt, wobei dies auch eine Verwendung im Rahmen des bei Teilnahme bestehenden Arbeitsverhältnisses des Teilnehmers umfasst. Eine kommerzielle Nutzung wird ausdrücklich untersagt.

6.2. Es ist Teilnehmern und Dritten insbesondere nicht gestattet, die Tagungsunterlagen – auch auszugsweise – inhaltlich oder redaktionell zu ändern oder geänderte Versionen zu benutzen, sie für Dritte außerhalb des bei Teilnahme bestehenden Arbeitsverhältnisses zu kopieren, öffentlich zugänglich zu machen bzw. weiterzuleiten, ins Internet oder in andere Netzwerke entgeltlich oder unentgeltlich einzustellen, sie nachzuahmen, weiterzuverkaufen oder für kommerzielle Zwecke zu nutzen, außer dies ist ausdrücklich freigegeben. Etwaige Urheberrechtsvermerke, Kennzeichen oder Markenzeichen dürfen nicht entfernt werden.

7. Haftung

7.1. MMI übernimmt keine Haftung für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit in Bezug auf die Tagungsunterlagen und den Inhalt der Veranstaltung.

7.2. Für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit haftet MMI nach den gesetzlichen Bestimmungen. Gleiches gilt bei Übernahme einer Garantie oder dem arglistigen Verschweigen von Mängeln. Im Übrigen haftet MMI für Leistungsmängel, Schäden, Folgeschäden oder Störungen nur dann, wenn sie auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des MMI, seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen zurückzuführen sind und diese Schäden auf der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruhen.

8. Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der MMI GmbH für Hotelleistungen

Ist die Teilnahme mit einer Übernachtung verbunden, gelten ergänzend die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der MMI GmbH für Hotelleistungen.

9. Schlussbestimmungen

9.1. Für den Abschluss und die Abwicklung sämtlicher Verträge gilt deutsches Recht. Die Geltung des UN-Kaufrechts (CISG) wird ausgeschlossen.

9.2. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam und müssen schriftlich bestätigt werden. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.

9.3. Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Braunschweig.

 

Anhang Stornobedingungen:

  1. Seminare und Qualifizierungen

a) Veranstaltung an sich:

Bis zu und genau 28 Tage vor der jeweiligen Veranstaltung ist die Stornierung kostenfrei.

Weniger als 28 Tage und bis zu und genau 14 Tage vor der Veranstaltung werden bei Stornierung 50% der Veranstaltungskosten fällig; 50% davon werden dabei auf eine erneute Veranstaltungsbuchung innerhalb der nächsten 6 Monaten angerechnet.

Weniger als 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn werden bei Stornierung 100% der Veranstaltungskosten fällig; 50% davon werden dabei auf eine erneute Veranstaltungsbuchung innerhalb der nächsten 6 Monate angerechnet.

b) Übernachtung: Es gelten die Regelung in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der MMI GmbH für Hotelleistungen.

  1. Interne Konferenz

a) Veranstaltung an sich:

Bei Stornierung / Rücktritt vor dem Veranstaltungstag werden zum Ausgleich erbrachter Vorleistungen 50% des gesamten Teilnahmebetrags der Konferenz fällig. Bei Nichterscheinen oder Stornierung / Rücktritt am Veranstaltungstag wird der gesamte Teilnahmebetrag ohne Anrechnungsmöglichkeit fällig.

b) Übernachtung / Verpflegung:

Gebuchte Übernachtungen / Frühstück können bis einen Tag vor der geplanten Anreise kostenfrei storniert werden. Abendessen bei Voranreise können bis zum Dienstag der Veranstaltungsvorwoche kostenfrei storniert werden. Bei Nichterscheinen oder Rücktritt / Stornierung in jeweils einer kürzeren Frist wird der gesamte jeweilige Betrag ohne Anrechnungsmöglichkeit fällig.

  1. Externe Konferenz

Veranstaltung an sich mitsamt Übernachtung: Bei Stornierung / Rücktritt vor dem Veranstaltungstag werden zum Ausgleich erbrachter Vorleistungen 50% des gesamten Teilnahmebetrags fällig (inklusive gebuchter Verpflegung und Übernachtung, soweit bei Dritten nicht mehr rechtzeitig kostenfrei stornierbar). Bei Nichterscheinen oder Stornierung / Rücktritt am Veranstaltungstag wird der gesamte Teilnahmebetrag ohne Anrechnungsmöglichkeit fällig.

Stand: 15.09.2025

Allgemeine Geschäftsbedingungen der MMI GmbH für Sonderveranstaltungen

AGB Sonderveranstaltungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der MMI GmbH für Sonderveranstaltungen

1. Geltungsbereich

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die zeitlich befristete Überlassung der Liegenschaft oder der Räumlichkeiten der MMI GmbH (im folgenden "MMI") bzw. Teilen davon und eines Veranstaltungsträgers (im folgenden "Veranstalter"). Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die gesamte gegenwärtige und zukünftige Geschäftsbeziehung zwischen MMI und dem Veranstalter, auch wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.

1.2. Abweichenden oder ergänzenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Veranstalters wird ausdrücklich widersprochen. Diese werden nur dann akzeptiert, wenn dies vorher schriftlich vereinbart wurde.

2. Vertragsabschluss

2.1. Zwischen MMI und dem Veranstalter kommt ein Vertrag über die Veranstaltung durch die schriftliche Annahme des vom MMI abgegebenen Angebots durch den Veranstalter zustande.

2.2. Optionsbuchungen sind für beide Vertragspartner verbindlich. MMI behält sich vor, nach dem Auslaufen der Optionen die reservierten Bereiche anderweitig zu vergeben

2.3. Für Großveranstaltungen können zusätzlich besondere Vereinbarungen gelten, die im Einzelnen im Vertrag getroffen und schriftlich bestätigt werden. Großveranstaltungen sind Veranstaltungen mit mehr als 50 Teilnehmern, bei Buchung ab 30 MMI - Zimmern ab einer Nacht oder bei Buchung ab 5 Seminarräumen.

3. Leistungen und Zahlung

3.1. MMI ist verpflichtet, die bestellten und zugesagten Leistungen nach Maßgabe der Vertragsvereinbarungen und dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu erbringen.

3.2. Der Veranstalter hat die für diese Leistungen vereinbarten Preise zu zahlen. Soweit MMI für den Veranstalter Fremdleistungen technischer, dekorativer oder sonstiger Art von Dritten vermittelt, handelt sie im Namen und für Rechnung des Veranstalters. Der Veranstalter haftet für die pflegliche Behandlung und ordnungsgemäße Rückgabe dieser Gegenstände und stellt das MMI von allen Ansprüchen Dritter frei.

3.3. Der Veranstalter haftet für die Bezahlung sämtlicher von den Teilnehmern an der Veranstaltung bestellter Speisen und Getränke und aller anderen von den Veranstaltungsteilnehmern in Anspruch genommenen Leistungen.

3.4. Das Hotel ist berechtigt, die im Zeitpunkt der Leistungserbringung gesetzlich anfallende Umsatzsteuer zu berechnen.

3.5. Das Hotel verfügt über einen eigenen Restaurantbetrieb. Es ist untersagt, ein eigenes Catering zu beauftragen und/oder Speisen und Getränke zu Veranstaltungen mitzubringen, ausgenommen in begründeten medizinischen Ausnahmefällen.

3.6. Der Veranstalter haftet gegenüber MMI in vollem Umfang für durch ihn selbst, seine Erfüllungsgehilfen oder durch die Veranstaltungsteilnehmer verursachten Schäden an Gebäuden und Inventar. Dies gilt auch für die Kosten, die durch eine übermäßige Abnutzung oder Verschmutzung der Veranstaltungsräume verursacht werden.

3.7. Rechnungen sind sofort nach Erhalt fällig.

3.8. Der Veranstalter hat nur dann ein Recht zur Aufrechnung, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder durch MMI anerkannt worden sind. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur zu, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

4. Rücktritt des MMI

MMI ist berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten, wenn die Erbringung der geschuldeten Leistung infolge höherer Gewalt, wegen Störungen am Veranstaltungsort, bei hinreichendem Anlass zu der Annahme des MMI, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb oder die Sicherheit und das Ansehen der MMI in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies MMI zuzurechnen ist, oder anderer vom MMI nicht zu vertretender Umstände unmöglich ist oder wird. Gleiches gilt für den Fall, dass MMI Kenntnis von einer wesentlichen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Teilnehmers, einem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen, der Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder der Ablehnung der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens erhält.

5. Bereitstellung der Räume, Vorbereitungszeit

5.1. Der Veranstalter erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Räume, es sei denn, MMI hat dies schriftlich zugesagt.

5.2. Der Veranstalter hat Vorbereitungszeiten z.B. von (eigenen oder fremden) Referenten oder Moderatoren bei der Buchung der Veranstaltung anzugeben und einzurechnen. Wenn für Vorbereitungen der Tag zuvor benötigt wird, so sind die Räume schon am Vortag anzumieten.

6. Abwicklung der Veranstaltung

6.1. Falls MMI im Auftrag des Veranstalters technische oder sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, geschieht dies im Namen, in Vollmacht und für Rechnung des Veranstalters. Der Veranstalter stellt MMI insoweit von allen Ansprüchen Dritter frei.

6.2. Der Veranstalter bzw. Dritte im Auftrag des Veranstalters dürfen Veranstaltungstechnik, insbesondere Projektoren. Bildschirme, Kabeltrommeln und Verteilungskästen, am Stromnetz des MMI nur nach schriftlicher Einwilligung betreiben. Dadurch entstehende Schäden an Einrichtungen der MMI sind vom Veranstalter zu tragen. Die durch die Verwendung entstehenden Stromkosten, insbesondere bei Nutzung der Starkstromleitungen für Großveranstaltungen, kann MMI pauschal erfassen und berechnen.

6.3. MMI wird Störungen an zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen auf Rüge des Veranstalters umgehend zu beseitigen versuchen. Wenn MMI diese Störungen nicht zu vertreten hat, z.B. bei durch den Energieversorger zu vertretenden Umständen, führt dies nicht zur Reduzierung von Ansprüchen.

6.4. Der Veranstalter hat in eigener Verantwortung die urheberrechtlichen oder sonstigen formalen Voraussetzungen für Musikdarbietungen oder künstlerische Veranstaltungen aller Art zu veranlassen. Der Veranstalter hat Rechtsverletzungen zu unterbinden, z.B. das Herunterladen urheberrechtlich geschützten Materials. Der Veranstalter hat MMI von eventuellen Ansprüchen Dritter freizuhalten. Dies gilt auch für angemessene Kosten einer Rechtsverteidigung.

6.5. Für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit haftet MMI nach den gesetzlichen Bestimmungen. Gleiches gilt bei Übernahme einer Garantie oder dem arglistigen Verschweigen von Mängeln. Im Übrigen haftet das Hotel für Leistungsmängel, Schäden, Folgeschäden, oder Störungen nur dann, wenn sie auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Hotels, seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen zurückzuführen sind und diese Schäden auf der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruhen.

6.6. Das Mitbringen von Tieren ist nicht erlaubt.

6.7. Wohnwagen oder Wohnmobile dürfen auf dem Gelände der MMI zum Zweck der Übernachtung nicht abgestellt werden.

6.8. Zum Schutz von Persönlichkeitsrechten Dritter sind in den Räumen des MMI Foto- und Filmaufnahmen, auf denen andere Personen abgebildet werden, nur mit Zustimmung der Geschäftsführung zulässig. Daneben bedarf jegliche Veröffentlichung von Foto- und Filmaufnahmen auf dem Gelände oder in den Räumen des MMI, insbesondere auf Social-Media-Plattformen, der Zustimmung der Geschäftsführung. Der Veranstalter hat MMI von eventuellen Ansprüchen Dritter freizuhalten. Dies gilt auch für angemessene Kosten einer Rechtsverteidigung.

7. Materialanlieferung

7.1. Der Veranstalter hat Lieferungen für seine Veranstaltung so zu koordinieren und zu planen, dass Lieferungen durch ihn oder einen Bevollmächtigten entgegengenommen werden. Dies gilt insbesondere für angeliefertes Sperrgut, insbesondere Equipment für Aufbauten von Messeständen und/oder Marktplätzen und Präsentationsgegenstände.

7.2. Das MMI ist nicht verpflichtet, geliefertes Material für die Veranstaltung anzunehmen und ist jederzeit berechtigt, die Annahme einer solchen Lieferung ohne Angabe von Gründen zu verweigern. Die Parteien sind sich darüber einig, dass MMI keine Lagerkapazitäten hat. Die mögliche Annahme einer Lieferung verpflichtet MMI nicht zur Annahme einer weiteren Lieferung.

7.3. Im Falle der Annahme einer Lieferung erfolgt dies aus Kulanz durch MMI ohne Willen zum Abschluss eines Verwahrungsvertrags, rein aus Gefälligkeit und ohne Haftung durch MMI ausschließlich unter der Voraussetzung, dass es sich um kleine Pakete oder Päckchen handelt, die Anlieferung vorab angekündigt wurde und eine Zuordnung zu der Veranstaltung zweifelsfrei möglich ist. 

7.4. Alle Materialien müssen direkt nach Beendigung der Veranstaltung wieder abgeholt oder mitgenommen werden.

7.5. MMI haftet nicht für Falschlieferung, Beschädigung oder Abhandenkommen von geliefertem Material.

8. Schlussbestimmungen

8.1. Für den Abschluss und die Abwicklung sämtlicher Verträge gilt deutsches Recht. Die Geltung des UN-Kaufrechts (CISG) wird ausgeschlossen.

8.2. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam und müssen schriftlich bestätigt werden. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.

8.3. Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Braunschweig.

Stand: 04.06.2024  

Allgemeine Geschäftsbedingungen der MMI GmbH für Hotelleistungen

AGB Hotelleistungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der MMI GmbH für Hotelleistungen

1. Geltungsbereich

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die mietweise Überlassung von Hotelzimmern der MMI GmbH (im folgenden "Hotel") sowie alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die gesamte gegenwärtige und zukünftige Geschäftsbeziehung zwischen dem Hotel und dem Gast, auch wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.

1.2. Abweichenden oder ergänzenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Gastes wird ausdrücklich widersprochen. Diese werden nur dann akzeptiert, wenn dies vorher schriftlich vereinbart wurde.

2. Vertragsabschluss

2.1. Zwischen dem Hotel und dem Gast kommt ein Hotelaufnahmevertrag nach Buchungsanfrage des Gastes und Buchungsbestätigung durch das Hotel zustande. Zur Übernachtung ist/sind ausschließlich die bei Anmeldung angegebene(n) natürliche(n) Person(en) berechtigt.

2.2. Hat für den Gast ein Dritter bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus der Beherbergung, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.

2.3. Optionsbuchungen sind für beide Vertragspartner verbindlich. Das Hotel behält sich vor, nach dem Auslaufen der Optionen die reservierten Zimmer anderweitig zu vergeben.

3. Leistungen, Preis, Zahlung und Aufrechnung

3.1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Gast gebuchten Zimmer und Leistungen nach Maßgabe der Buchungsbestätigung und dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen bereit zu halten und die vereinbarte Leistung zu erbringen.

3.2. Das Hotel ist in begründeten Ausnahmen im Rahmen des Zumutbaren berechtigt, den Gast in einem anderen Hotel unterzubringen.

3.3. Der Gast ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen die vereinbarten oder gemäß Leistungsverzeichnis geltenden Preise zu zahlen.

3.4. Das Hotel ist berechtigt, die im Zeitpunkt der Leistungserbringung gesetzlich anfallende Umsatzsteuer zu berechnen.

3.5. Preisänderungen sind auch dann möglich, wenn der Gast nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der zusätzlichen Leistungen oder der Aufenthaltsdauer wünscht und das Hotel dem schriftlich zustimmt.

3.6. Rechnungen sind sofort nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig.

3.7. Nicht in Anspruch genommene Leistungen aus Pauschalarrangements werden nicht rückvergütet.

3.8. Der Gast kann nur mit rechtskräftig festgestellten oder von Hotel schriftlich anerkannten Ansprüchen aufrechnen. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Gast nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

4. Rücktritt (Abbestellung, Stornierung, Nichtinanspruchnahme der Leistungen) des Gastes

4.1. Sofern Stornobedingungen für gebuchte Übernachtungen vereinbart wurden, kann der Gast unter Einhaltung der dort angegebenen Fristen von dem Vertrag zurücktreten. In diesen Fällen entstehen keine Schadensersatz- oder Zahlungsansprüche des Hotels.

4.2. Sofern keine gesonderten Stornobedingungen vereinbart wurden, hat der Gast das Recht, kostenfrei bis einen Tag vor der Anreise kostenfrei zu stornieren, danach hat das Hotel die Wahl im Falle eines Rücktritts, einer Stornierung am Tag der Anreise oder wenn das Zimmer nicht in Anspruch genommen wird (No-Show), eine Entschädigung konkret zu berechnen oder eine Schadenspauschale in Höhe von 100% der Übernachtungskosten geltend zu machen. Dem Gast steht der Nachweis frei, dass dem Hotel kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

5. Rücktritt des Hotels

5.1. Falls ein vertragliches Rücktrittsrecht z.B. durch Stornobedingungen für gebuchte Übernachtungen vereinbart ist, kann das Hotel gleichfalls innerhalb der Frist zurücktreten.

5.2. Das Hotel ist berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten, wenn die Erbringung der geschuldeten Leistung infolge höherer Gewalt oder anderer vom Hotel nicht zu vertretender Umstände unmöglich ist oder wird, der Buchung irreführende oder falsche Angaben wesentlicher Tatsachen zugrunde liegen oder das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass bei Durchführung des Vertrages der reibungslose Geschäftsbetrieb, die Sicherung oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährdet werden kann. Gleiches gilt für den Fall, dass das Hotel Kenntnis von einer wesentlichen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Gastes, eines Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen, der Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder der Ablehnung der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens erhält.

5.3. Die Ausübung des Rücktrittsrechts ist dem Gast unverzüglich schriftlich mitzuteilen, Schadensersatzansprüche stehen ihm nicht zu.

6. An- und Abreise, Haustiere, Wohnwagen und -mobile

6.1 Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, es sei denn, das Hotel hat die Bereitstellung bestimmter Zimmer schriftlich bestätigt.

6.2. Das reservierte Zimmer steht dem Gast am Anreisetag ab 15:00 Uhr bis zum Abreisetag 11:00 Uhr zur Verfügung. Bei verspäteter Abreise berechnet das Hotel den Preis eines Tageszimmers zusätzlich. Dem Gast steht der Nachweis frei, dass dem Hotel kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

6.3. Das Mitbringen von Tieren ist nicht erlaubt.

6.4. Wohnwagen oder Wohnmobile dürfen auf dem Gelände der MMI zum Zweck der Übernachtung nicht abgestellt werden.

7. Haftung des Gastes

Der Gast haftet gegenüber dem Hotel im vollen Umfang für durch ihn selbst, seine Erfüllungsgehilfen oder seine Gäste verursachte Schäden an Gebäude und Inventar. Dies gilt auch für Kosten, die durch übermäßige Abnutzung oder Verschmutzung der Hotelzimmer verursacht werden.

8. Haftung des Hotels

8.1. Leistungsstörungen oder Mängel, die dem Gast auffallen, sind dem Hotel unverzüglich mitzuteilen. Das Hotel ist bemüht, umgehend Abhilfe zu schaffen. Falls die Rüge verspätet erfolgt, steht dem Gast ein Anspruch auf Minderung des Übernachtungspreises nicht zu.

8.2. Für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit haftet das Hotel nach den gesetzlichen Bestimmungen. Gleiches gilt bei Übernahme einer Garantie oder dem arglistigen Verschweigen von Mängeln. Im Übrigen haftet das Hotel für Leistungsmängel, Schäden, Folgeschäden, oder Störungen nur dann, wenn sie auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Hotels, seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen zurückzuführen sind und diese Schäden auf der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruhen.

8.3. Für eingebrachte Sachen und Wertsachen haftet das Hotel gegenüber dem Gast nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das Hotel empfiehlt, von der Möglichkeit der Aufbewahrung im Zimmersafe oder im Hotelsafe an der Rezeption Gebrauch zu machen.

8.4. Liegengebliebene Gegenstände werden nur auf Anfrage unfrei nachgesandt. 

8.5. Der Gast hat keinen Anspruch auf Bereitstellung eines Stellplatzes in der Hotelgarage oder auf einem Hotelparkplatz. Soweit dem Gast ein solcher Stellplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt mit ihm dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Die vorhandenen Schranken, Zugangssperren und Überwachungsmaßnahmen dienen allein der Nutzungsregelung und begründen keine Obhutspflicht des Hotels. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalt haftet das Hotel nicht, soweit das Hotel, seine gesetzlichen Vertreter, oder seine Erfüllungsgehilfen nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu vertreten haben, und haftet im Falle einfacher Fahrlässigkeit in dem Umfang, in dem üblicherweise mit Schäden zu rechnen ist. Sofern möglich, sollte ein Schaden spätestens beim Verlassen des Hotelgrundstücks gegenüber dem Hotel geltend gemacht werden.

9. Schlussbestimmungen

9.1. Für den Abschluss und die Abwicklung sämtlicher Verträge gilt deutsches Recht. Die Geltung des UN-Kaufrechts (CISG) wird ausgeschlossen.

9.2. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam und müssen schriftlich bestätigt werden. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.

9.3. Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Braunschweig.

Stand: 04.06.2024

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